Produktpiraterie und Datenschutz

Hier geht es nun ausnahmsweise nicht direkt um den Überwachungsstaat, doch trotzdem um Datenschutz. Denn ein Entwurf der Bundesregierung sieht es vor, Rechteinhabern unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu Nutzerdaten bei Internetprovidern zu erlauben, dazu würden zum Beispiel IP Adressen gehören. Das ganze soll auch ohne Richterbschluss möglich sein.
Dagegen jedoch wehrte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages. Auch aus der Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband wäre ein solches Gesetz überzogen. Man möchte zumindest, dass ein Richterbeschluss zur Herausgabe der Daten nötig ist.
Am Mittwoch berichtete hierrüber der Spiegel Online.